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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

30. September 2019

Rückgang auf der Einnahmenseite sowie Mehraufwand im Bereich Bildung machen eine moderate Steuerfusserhöhung bereits ein Jahr früher als geplant nötig.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2019 den Steuerfuss von bisher 84% auf neu 87% zu erhöhen. Bei einem Aufwand von Fr. 206'880'000.00 und einem Ertrag von Fr. 207'036'500.00 resultiert ein kleiner Ertragsüberschuss von Fr. 156'500.00 (inkl. einer Einlage in die finanzpolitische Reserve von Fr. 500'000.00).

Allgemeines
Das Budget geht von einem approximativen Steuerertrag 100% von 100,6 Mio. Franken aus und ist damit um Fr. 9,9 Mio. tiefer als im Budget 2019. Der Steuerfuss ist mit 87% (Vorjahr 84%) und ein Steuerprozent mit Fr. 1'006'000.00 (Vorjahr Fr. 1'105'000.00) berechnet. Es resultiert ein voraussichtlicher Steuerertrag von 87,52 Mio. Franken.

Im Budget 2020 ist im Hinblick auf die stetig zunehmenden ordentlichen Abschreibungen wiederum eine Einlage von Fr. 500'000.00 als finanzpolitische Reserve budgetiert. Sie dient ausschliesslich der finanzpolitischen Steuerung. In der Jahresrechnung ist eine budgetierte Einlage in die Reserve unabhängig vom Jahresergebnis im budgetierten Umfang zu vollziehen. Sie führt zu einem höheren Aufwand und senkt somit den Ertragsüberschuss bzw. vergrössert den Aufwandüberschuss.

Finanzausgleich
Mit einer Steuerkraft von rund 150% vom Mittelwert sind Zahlungen an den Ressourcenausgleich (ab 110%) zu leisten. Entsprechend hängen die gesamthaft verfügbaren Mittel massgeblich von der Entwicklung der kantonalen Steuerkraft und der Entwicklung der Grundstückgewinnsteuern ab.

Der Finanzausgleich wird seit 2019 vollständig zeitlich abgegrenzt, d.h. die in der Erfolgsrechnung abgebildete Zahlung von Ressourcenausgleich stimmt mit der im entsprechenden Jahr erzielten Steuerkraft überein.

Im Budget 2020 (massgebend ist neu der voraussichtliche Abschluss 2020) werden somit Fr. 15,6 Mio. (Vorjahr Fr. 24,7 Mio.) Finanzausgleich eingestellt.

Investitionen
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen sind für das Budgetjahr mit insgesamt Fr. 24'870'000.00 (Vorjahr Fr. 21'860'000.00) veranschlagt. Davon entfallen Fr. 9'025'000.00 auf die gebührenfinanzierten Bereiche und Fr. 15'845'000.00 ins Gemeindegut (steuerrelevant).

Erfolgsrechnung
Ohne die Einlage der finanzpolitischen Reserve von Fr. 500'000.00 würde im Budget 2020 ein Ertragsüberschuss von Fr. 656'500.00 resultieren.

In folgenden Sachgruppen finden wir die markantesten Abweichungen: 

  • Abschreibungen erhöhen sich um rund Fr. 1,4 Mio.
    Grund für diese Mehraufwendungen bildet das Rechnungsmodell HRM2 (Abschreibung nach Nutzungsdauer, Umstellung auf lineare Abschreibung usw.)
  • Personalaufwendungen erhöhen sich um rund Fr. 2 Mio.
    Hauptgründe sind Mehraufwendungen bedingt durch zusätzlich bewilligte Stellen in Schul- und Gemeindeverwaltung (beispielweise die Übernahme der Spitex Berg, Erhöhung der Anzahl kommunal besoldeter Lehrpersonen oder die Verstärkung im Bereich Bau).
  • Sach- und Betriebsaufwände erhöhen sich um rund Fr. 3,3 Mio.
    Diese Mehraufwendungen sind hauptsächlich mit den Dienstleistungen Dritter sowie den steigenden Mietkosten (Raumbedarf) begründet.

 

Bei den Besoldungen ist eine Teuerung von 0,5% für die Mitarbeitenden budgetiert.

Bei den ordentlichen Steuern Rechnungsjahr werden Mindereinnahmen von rund Fr. 5,3 Mio. erwartet. Dies trotz einer eingerechneten Steuerfusserhöhung von bisher 84% auf neu 87%. Der Anteil Steuern der juristischen Personen (Firmen) wird voraussichtlich auf rund 34% (Rechnung 2018: 39%; Budget 2019: 43%) sinken.

Im Gegenzug werden bei den ordentlichen Steuern früherer Jahre Mehreinnahmen von rund Fr. 2,0 Mio. erwartet.

Mehrausgaben Schulbereich
Beim Ressort Bildung erhöhen sich die Nettoaufwendungen von Fr. 35,9 Mio. auf Fr. 38,6 Mio. Dies entspricht einer Zunahme von rund Fr. 2,7 Mio. gegenüber dem Budget 2019. Diese Mehraufwendungen sind hauptsächlich durch das kantonal besoldete Lehrpersonal (zusätzliche Schulklassen) sowie den Beiträgen an öffentliche Unternehmen bei der Sonderschulung (mehr Schüler) begründet.

Ausblick
Unsere grössten Horgner Unternehmen haben in Gesprächen mitgeteilt, dass im Jahr 2020 voraussichtlich mit weniger Steuereinnahmen gerechnet werden müsse. Dennoch sind die Steuereinnahmen der Firmen bei einem Anteil von rund 34% bei den ordentlichen Steuern immer noch auf vergleichsweise hohem Niveau. Dieser Entwicklung muss weiterhin Sorge getragen werden. Ein grösserer wirtschaftlicher Einbruch bzw. die Abwanderung von Firmen treffen Horgens Steuereinnahmen empfindlich und reduzieren diese entsprechend markant.

Die grössten Haushaltsrisiken sind aktuell bei den Auswirkungen aus der Steuervorlage/STAF oder ungünstigen gesetzlichen Veränderungen auszumachen. Den mittelfristig wahrscheinlichen Anpassungen bei der Besteuerung von Unternehmen wird in der Finanzplanung mit einer eher vorsichtigen Entwicklung des kantonalen Mittelwertes der Steuerkraft Rechnung getragen.

Die Gemeinde wird weiterhin haushälterisch mit den Steuer- und Gebühreneinnahmen umgehen. Ziel war und ist ein solider Finanzhaushalt sowie ein konkurrenzfähiger Steuerfuss. Dem Aufwand ist in den nächsten Jahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Aufwandsteigerungen sind kritisch im Auge zu behalten. Vor allem jährlich wiederkehrende Mehrausgaben im Sozialbereich von Fr. 0,9 Mio. und überdurchschnittlich hohe Mehrausgaben im Schulbereich von aktuell Fr. 2,7 Mio. belasten den Gemeindehaushalt mehr und mehr. Das aufmerksame Verfolgen der Entwicklung der Wirtschaftslage und der finanziellen Gegebenheiten Horgens ist eine Daueraufgabe, damit auf Veränderungen zeitgerecht und zielgerichtet reagiert werden kann.

Die Gemeinde Horgen mit seiner wachsenden Bevölkerung muss weiterhin optimal versorgt werden und soll sich gesund entwickeln können. Das Investitionsvolumen verlangt weiterhin nach einer bewussten Priorisierung, nicht unbedingt notwendige Projekte sind auf später zu verschieben. So muss klar zwischen den notwendig zu leistenden und den wünschenswerten Aufgaben unterschieden werden. Künftige Investitionen müssen unter diesen Aspekten sorgfältig geprüft werden. Zusätzliche betriebliche Folgekosten aus den geplanten Investitionsprojekten sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Mit der Einführung von HRM2 per 1.1.2019 hat das Nettovermögen eine einmalige Abwertung erfahren. Dieser rein buchhalterische Vorgang führt zusammen mit der knappen Selbstfinanzierung und den überdurchschnittlich hohen Investitionen sowie der Rückstellung des Finanzausgleichs zu einem vollständigen Abbau des Nettovermögens bereits im Jahr 2020. Mit der Umstellung auf HRM2 musste man zwei Jahresbeiträge an den Finanzausgleich zurückstellen. Es handelt sich um die Abschöpfungen für das Bemessungsjahr 2017 (Ausgleichsjahr 2019) und das Bemessungsjahr 2018 (Ausgleichsjahr 2020) und dies sind in Horgen beachtliche Fr. 68 Mio, die zur aktuellen Abschöpfung von Fr. 15,6 Mio. dazu kommen.

Damit die guten Kennzahlen der vergangenen Jahre sowie die finanzpolitischen Ziele 2018 – 2022 auch in Zukunft wieder "einigermassen" eingehalten werden können, ist eine Steuerfusserhöhung unumgänglich. Aus dem Willen heraus, dass Horgen eine rundum attraktive Gemeinde sein und auch in Zukunft finanziell gesund bleiben soll, beantragt der Gemeinderat daher, den Steuerfuss bereits im Jahr 2020 auf 87% zu erhöhen.

Gemeinderat Horgen

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