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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

2. September 2019
Infolge Tiefbauarbeiten muss die Steinbruchstrasse, bei der Liegenschaft Steinbruchstrasse 30, ab Montag 16. September 2019 bis voraussichtlich Ende November 2019 gesperrt werden.

Für die Zufahrten zu den Liegenschaften wird der Einbahnverkehr in der Steinbruchstrasse, im Abschnitt Rainweg bis Zugerrosenweg, während der Bauzeit aufgehoben. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für die Fussgänger ist jederzeit gewährleistet.

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Tiefbau Horgen

 

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