Inhalt
Einladung zur Gemeindeversammlung
Donnerstag, 12. September 2024, 20.00 Uhr, im Schinzenhofsaal, Alte Landstrasse 24, Horgen zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
- Aufwertung und Sanierung Schinzenhof — Projektgenehmigung und Kreditbewilligung
- Energie- und Klimastrategie 2030 — Genehmigung und Kreditbewilligung
- Totalrevision Fernwärmeversorgungsreglement — Genehmigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Horgen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.
Der Beleuchtende Bericht wird den Stimmberechtigten einmal pro Haushalt per Post zugestellt. Weitere Exemplare werden auf Verlangen kostenlos zugesandt. Der Beleuchtende Bericht werden auf www.horgen.ch publiziert und liegen ferner in der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus Horgen (2. OG), während der Bürozeiten zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, bis am 29. August 2024, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat Horgen
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung