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Festlegung des Gewässerraumes an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet

12. Mai 2023
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Horgen den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 107/2023 vom 8. Mai 2023 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.

Die Unterlagen liegen vom 12. Mai bis zum 10. Juli 2023 während 60 Tagen bei
der Gemeinde Horgen (Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau, erstes Untergeschoss, Sitzungszimmer 210, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen) während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GISBrowser (www.maps.zh.ch) publiziert und auf unserer Website einsehbar.

 

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