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Erneuerungswahl Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

14. Januar 2022
Erneuerungswahl der Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für die Amtsdauer 2022 – 2026
Publikation der definitiven Wahlvorschläge für die Wahl vom 27. März 2022

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für die Amtsdauer 2022 - 2026 liegen die folgenden definitiven Wahlvorschläge vor:

7 Mitglieder inkl. Präsidium

7 Wahlvorschläge/1 Wahlvorschlag Präsidium

  • Grimm Barbara, 1957, Kirchenmusikerin und Chorleiterin (pensioniert), Schönenbergstrasse 24, Hirzel, bisher
  • Kast Andreas, 1979, Arch. ETH/SIA, Einsiedlerstrasse 410, Horgen, bisher
  • Marxfeld Wibke, 1975, Kauffrau und Steuerberaterin, Gstaldenstrasse 28, Horgen, bisher
  • Müller Bonanno Daniela Clara, 1961, Kauffrau, Alte Landstrasse 23, Horgen, bisher
  • Pfister Jürg, 1947, Betriebsökonom (pensioniert), Plattenrain 7, Horgen, bisher
  • Reutimann Françoise (Fränzi), 1965, Schriftsetzerin und Korrektorin, Fänser 5, Hirzel, neu
  • Riedtmann-Klee Hans-Jakob (Joggi), 1955, Dr. med. (pensioniert), Mühlebachstrasse 42, Horgen, bisher


Präsidium:

  • Riedtmann-Klee Hans-Jakob (Joggi), 1955, Dr. med. (pensioniert), Mühlebachstrasse 42, Horgen, bisher


Gestützt auf Art. 160 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ist bei Erneuerungswahlen die stille Wahl ausgeschlossen. Deshalb wird am 27. März 2022 eine Urnenwahl durchgeführt. In Anwendung von Art. 6 Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen werden gedruckte Wahlvorschläge verwendet. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 15. Mai 2022 statt.

Wählbar ist, wer Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ist, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr vollendet hat.

Berechtigt zur Teilnahme an der Wahl sind Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die in der Gemeinde Horgen politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Im Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege
Gemeinderat Horgen