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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

9. April 2021
Infolge Tiefbauarbeiten in der Sennhüttenstrasse, muss der Verkehr im Baustellenperimeter, ab Montag, 19. April 2021 bis voraussichtlich November 2021 im Einbahnverkehr geführt werden.

Die entsprechende Signalisation ist zu beachten. Die Zufahrten zu den Liegenschaften sind soweit möglich gewährleistet.

Der Durchgang für die Fussgänger ist jederzeit gewährleistet.

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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