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Ersatzwahl Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

20. November 2020
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen inkl. einer Präsidentin/eines Präsidenten für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022
Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung der zweiten Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 2. Oktober 2020 sind für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen inkl. einer Präsidentin/eines Präsidenten für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 innerhalb der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

  • Marxfeld Wibke, geb. 1975, Hausfrau / Steuerberaterin, Gstaldenstrasse 28, Horgen
  • Riedtmann Hans Jakob (Joggi), geb. 1955, pensioniert, Mühlebachstrasse 42, Horgen.

Von den vorstehend Aufgeführten kandidiert als Präsident:

  • Riedtmann Hans Jakob (Joggi), geb. 1955, pensioniert, Mühlebachstrasse 42, Horgen.


Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 27. November 2020, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können.

Wählbar ist, wer Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen ist und Wohnsitz in der Gemeinde Horgen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Wahlvorsteherschaft erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 7. März 2021 eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Herr Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Im Auftrag der
Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen

Wahlbüro Horgen