Inhalt
Pilzkontrolle
Kontrollzeiten*
Montag |
18.30 - 19.30 Uhr |
Mittwoch, Samstag und Sonntag | 18.00 - 19.00 Uhr |
*Im November nur auf Anfrage, Telefon 043 244 00 88, 044 725 42 63 oder 044 729 94 53
Die Pilzkontrolle wird für alle beteiligten Gemeinden zentral in Horgen durchgeführt.
Lokalität
Werkhof Waldegg
Waldeggstrasse 19, 8810 Horgen
Parkplätze sind vor dem Eingangstor zum Werkhofareal oder bei der Feuerwehr vorhanden. Anreise mit öffentlichem Verkehr: Postauto Linie 150 stündlich bis Haltestelle Gstaldenrank (350 m entfernt) oder Haltestelle Waldegg mit Ortsbus 131/132 und Postauto Linie 155 ab Bahnhof Horgen halbstündlich (580 m entfernt).
Auszug aus der kantonalen Verordnung zum Schutz der wildwachsenden Pilze (Pilzschutzverordnung) vom 23. März 1983:
§ 2
Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
§ 5
Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis und mit 10. Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
§ 6
Übertretungen dieser Verordnung kann mit Busse bis Fr. 1'000.00 bestraft werden.
Für Hirzel, Horgen, Oberrieden und Wädenswil amten als Ortspilzexperten:
Godi Leuthold, Horgen; Anton Kälin, Horgen; Susanne FritzHofmann, Hirzel
Auskünfte unter:
Godi Leuthold
Telefon 043 244 00 88
godi.leuthold@bluewin.ch
Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Energie und Umwelt, Telefon 044 728 42 91, energieumweltamt@horgen.ch.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Energie und Umwelt | 044 728 42 91 | energieumwelt@horgen.ch |