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Strassenreklame

Planen Sie im Zusammenhang mit einer Veranstaltung eine temporäre Strassenreklame?

Für die Anbringung von temporären Reklamen auf privatem oder öffentlichem Grund wird eine Bewilligung durch die Gemeinde Horgen benötigt. Im nachfolgenden Gesuchsformular und Merkblatt erhalten Sie die relevanten Informationen zur temporären Strassenreklame. Wir bitten Sie, das entsprechende Gesuch mindestens vier Wochen vor beantragtem Aushang der Gemeindepolizei einzureichen.

Gemeindeverwaltung Horgen
Gemeindepolizei
Bahnhofstrasse 10
Postfach
8810 Horgen

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns unter Telefon 044 725 50 00 oder gemeindepolizei@horgen.ch kontaktieren.

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