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Betreuungszuschüsse

Betreuungszuschüsse sind finanzielle Beiträge der Gemeinde an Erziehungsberechtigte für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte (KiTa). Die Höhe des monatlich ausbezahlten Betrags ist abhängig vom steuerbaren Einkommen und Vermögen der Erziehungsberechtigten sowie vom Betreuungsumfang des Kindes. Die Grundlagen sind in der Verordnung und im Reglement über den Bezug von Betreuungszuschüssen in der familienergänzenden Betreuung in Kindertagesstätten geregelt.

Die wichtigsten Informationen zur Anspruchsberechtigung, der Anspruchsberechnung sowie zum Vorgehen, wie man Betreuungszuschüsse geltend machen kann, sind im Informationsflyer kurz erklärt. Die Antragsformulare finden Sie im Online-Schalter.

Damit Sie Ihren mutmasslichen Anspruch und die Höhe der zu erwartenden Betreuungszuschüsse selber berechnen können, finden Sie im Online-Schalter einen Betreuungszuschussrechner (als Excel-Datei) zur Verfügung.

Bei Fragen und für weitere Auskünfte steht Ihnen die Fachstelle Familienergänzende Betreuung gerne zur Verfügung.

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