Inhalt

Emissionskontrolle/Feuerungskontrolle

Allgemeine Angaben zur Feuerungskontrolle
Heizungsanlagen müssen nach der Inbetriebnahme und periodisch, in der Regel einmal alle zwei Jahre, durch einen Feuerungskontrolleur geprüft werden. Diese Kontrollen tragen dazu bei, Energie zu sparen und unsere Atemluft sauber zu halten.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Empfohlen wird, dass die Feuerungskontrolle im Rahmen eines vorhandenen Service-Abonnements oder alle zwei Jahre durch eine zugelassene Fachfirma ausgeführt wird.

Bei Neuanlagen sowie bei Ersatzanlagen wird von der Feuerungskontrolle der Gemeinde eine erste Abnahmemessung vorgenommen. Im Weiteren werden Kontrollen bei Holzfeuerungen sowie Stichproben, Nachmessungen und Klagekontrolle als hoheitliche Aufgaben durch die Gemeinde durchgeführt. Über Einzelheiten erteilt Ihnen die Abteilung Hochbau, Telefon 044 728 44 30, E-Mail feuerungskontrolle@horgen.ch gerne Auskunft.

Auftrag zur Führung der Fachstelle Feuerungskontrolle

Bischof & Rohner AG,
vertreten durch Mike Bischof
Seestrasse 677
8706 Meilen
Telefon 044 915 13 70
Info@bischofundrohnerag.ch
www.bischofundrohnerag.ch

Zulassungsliste messberechtigter Fachfirmen im Kanton Zürich
www.luft.zh.ch/feuerungskontrolle

Zugehörige Objekte