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Grabaufhebungen

Einmal jährlich (im Frühjahr) werden Gräber, welche die gesetzliche Ruhefrist erreicht haben, von der Friedhofsgärtnerei abgeräumt und aufgehoben. Die Grabdenkmäler oder Pflanzen, für welche Anspruch erhoben werden, müssen sodann bis zum publizierten Termin entfernt werden. Der genaue Termin wird jeweils im Spätherbst bei den betroffenen Gräbern, im Januar auf unserer Webseite unter Amtliche Publikationen und anfangs Februar in der Zürichsee-Zeitung veröffentlicht.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Friedhofsgärtnerei, Telefon 044 725 47 07 oder  E-Mail friedhof@horgen.ch.

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