Trauung
Ablauf der Trauung
Der Ablauf der Trauung ist grundsätzlich dem Ermessen der Zivilstandsbeamtin/des Zivilstandsbeamten überlassen. Durchschnittlich dauert die Zeremonie 20 Minuten. Nebst den Verlobten und den beiden Trauzeugen sind auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte herzlich willkommen.
Bitte erinnern Sie Ihre Trauzeugen daran, einen Ausweis (Pass, ID) mitzunehmen.
Trauung an Samstagen
Möchten Sie sich an einem Samstag trauen lassen? Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Samstagstrauungen.
Räumlichkeiten für die Trauung
Die Traulokale im Zivilstandskreis Horgen finden Sie unter Traulokale im Zivilstandskreis Horgen. Sie können eine Anfrage für einen Trautermin mittels Formular Anfrage Trautermin dem Zivilstandsamt Horgen zustellen.
Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Eine im Ausland gültig eingetragene Eheschliessung wird in der Schweiz anerkannt, wenn sie den schweizerischen Rechtsprinzipien entspricht. Das Anerkennungsgesuch ist der schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) mit den Dokumenten über die Eheschliessung einzureichen. Die schweizerische Vertretung wird die Dokumente auf ihre Echtheit hin überprüfen und beglaubigen und diese, soweit nötig, in eine der Amtssprachen der Schweiz übersetzen (unter Kostenfolge). Danach wird sie die Dokumente an die zuständige kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen weiterleiten. Die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen entscheidet über die Anerkennung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erlässt sie eine Eintragungsverfügung bzw. eine Ermächtigung zur Eintragung der Eheschliessung. Gestützt auf diese Verfügung kann die ausländische Eheschliessung im schweizerischen Personenstandsregister „Infostar“ eingetragen werden.
Rechtliche Folgen der Eheschliessung
Güterrecht
Ehe und Erbverträge fallen in die Zuständigkeit der Notariate und haben keinen Einfluss auf die Eheschliessung. Weiter Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Notariate des Kantons Zürich.
Gebühren
| Trauung | Fr. 75.00 |
| Samstagstrauung | Fr. 150.00 |
| Besprechung Trauung und Festlegung Trautermin | Fr. 50.00 |
| Trauung in einem anderen als dem ordentlichen Trauzimmer (Gemeindehaus Horgen) | Fr. 50.00 |
| Dienstreise (wenn Trauung in Oberrieden stattfindet) | Fr. 50.00 |
| Trauung in einer anderen Sprache | Fr. 50.00 |
| Auszug: Ehefähigkeitszeugnis (Trauung im Ausland) | Fr. 30.00 |
| Auszug: Eheurkunde/CIEC Auszug aus dem Eheregister (Internationaler Eheschein) | Fr. 30.00 |
| Auszug: Familienausweis | Fr. 40.00 |
| Hülle zu Familienausweis | Fr. 10.00 |
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Weitere Gebühren des Zivilstandsamtes sowie des Gemeindeamtes für eine allfällige Aktenprüfung bleiben vorbehalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt.
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| Artikel | Preis |
|---|---|
| Eheurkunde | Fr. 30.00 |
| Reservation Trautermin |