Naturschutz
Schutz- und Inventarobjekte
Die Gemeinde Horgen beherbergt grosse Naturwerte und wertvolle Landschaften von überregionaler und sogar nationaler Bedeutung.
Horgen ist Heimat wertvoller, aber seltener Lebensräume, wie Hochmoore, Riedgebiete, Amphibienlauchgebieten und natürlichen Fliessgewässern, und einer reichen Flora und Fauna. Diese wertvolle Natur und landschaftliche Schönheit bedarf eines angemessenen Schutzes und einer adäquaten Pflege.
Der gesetzliche Auftrag zum Erhalt und der Schonung des Naturhaushalts ergibt sich aus der Bundesverfassung (Art. 73, Art. 74 und Art. 78) sowie den darauf basierenden Bundesgesetzen – insbesondere dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG, 1966).
Die Gemeinde Horgen nimmt diesen gesetzlichen Auftrag wahr und engagiert sich darüber hinaus für die Förderung der Biodiversität.
Schutzobjekte des Natur- und Heimatschutzes
- Alle einheimischen Amphibien (NHV)
- Alle einheimischen Reptilien (NHV)
- Alle einheimischen Fledermäuse (NHV)
- Alle nichtjagbaren Vögel (JSG)
- Hermelin, Mauswiesel und Eichhörnchen (JSG)
- Biber (JSG)
- Alle Spitzmäuse, alle Schläfer und Igel (Verordnung zum Schutze der einheimischen Tier und Pflanzenwelt)
- Weinbergschnecken (Verordnung zum Schutze der einheimischen Tier und Pflanzenwelt)
