Bauen
Haben Sie vor, ein Bauprojekt in Horgen zu realisieren?
Hier finden Sie Informationen rund um das Bauen in Horgen. Kontaktieren Sie unsere Abteilung Hochbau, wenn Sie weitere Fragen haben.
Aufzugsanlagen (Lift)
Aufzugsanlagen bedürfen Bewilligung und Kontrollen.
Öffentliche Bekanntmachungen – Bauvorhaben und Planauflagen
Alle Ausschreibungen und Planauflagen werden im Amtsblatt des Kanton Zürich publiziert.
Baubewilligungsverfahren
Im Baubewilligungsverfahren wird die Einhaltung öffentlicher Vorschriften überprüft.
Bau- und Zonenordnung
Die Bau- und Zonenordnung Horgen sowie Bau- und Zonenordnung Hirzel können Sie als PDF-Dokument herunterladen oder als Printversion bestellen oder online auf unserem GIS-Ortsplan einsehen: Zonenplan.
Feuerungskontrolle
Mit der Feuerungskontrolle werden Feuerungsanlagen auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) geprüft.
Förderprogramm Erneuerbare Energie
Die Gemeinde Horgen unterstützt klimafreundliche Lösungen finanziell – ergänzend zu Förderangeboten von Bund und Kanton.
Katasterpläne/Leitungskataster
Die Abteilung Geomatik und Vermessung führt den Leitungskataster der Medien Gas, Wasser, Abwasser und Fernwärme.
Liegenschaftsentwässerung
Wenn bei Ihrem Bauvorhaben neue Abwasser anfallen, benötigen Sie für deren Beseitigung eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Der Abteilung Tiefbau ist ein detailliertes Kanalanschlussprojekt zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Bewilligung muss vor Baufreigabe vorliegen.
Bestehende Kanalisationssysteme müssen mittels Kanal-TV aufgenommen und überprüft werden. Der Umfang der Zustandsaufnahmen ist vor Auftragserteilung mit der Abteilung Tiefbau zu besprechen. Die Aufnahmen und der Bericht müssen der Abteilung Tiefbau eingereicht werden. Mögliche Sanierungsmassnahmen werden vor Baubeginn durch die Abteilung Tiefbau festgelegt.
Solar- und Photovoltaikanlagen
Auf der kantonalen Webseite Meldeverfahren-BVV finden Sie für die elektronische Meldung die entsprechenden Zugänge und Informationen, wie z. B. Leitfaden für Solaranlagen.
Das Vorhaben muss der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden.
Wärmepumpe und Fernwärmeanschlüsse
Auf der kantonalen Webseite Meldeverfahren-BVV finden Sie für die elektronische Meldung die entsprechenden Zugänge und Informationen, wie z. B. den Leitfaden für Wärmepumpen. Das Vorhaben muss der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden.
E-Ladestationen
Auf der kantonalen Webseite Meldeverfahren-BVV finden Sie für die elektronische Meldung die entsprechenden Zugänge und Informationen. Das Vorhaben muss der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden.