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Todesfall und Bestattung

Zuständigkeiten

Zivilstands- und Bestattungsamt

Friedhof

Das Bestattungsamt unterstützt die Hinterbliebenen bei Todesfällen, der Koordination mit den Kirchenbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation (Überführung und Kremationsanmeldung). Die Abteilung Friedhof Horgen ist für den Betrieb und Unterhalt der Friedhofsanlagen sowie die Organisation und Durchführung von Bestattungen zuständig. Sie verwaltet die Grabstätten, erteilt Bewilligungen für Grabmäler und sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Zudem steht sie Angehörigen im Trauerfall beratend zur Seite und koordiniert die Zusammenarbeit mit externen Partnern.

Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden.

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