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Steuern

Fristverlängerung

Sie können mit dem Login auf der Steuererklärung eine eFristverlängerung eintragen. Juristische Personen können die Fristverlängerung beim Kanton einreichen.


Steuer eKonto (EGOV Box)

Sie können im Steuer eKonto Ihr Steuerkonto online einsehen und sehen, welche Zahlungen Sie bereits getätigt haben.

Weiter können Sie über das eKonto Ihre Kontoangaben für Rückzahlungen direkt ändern, Einzahlungsscheine/QR-Code selbständig generieren und Fristverlängerungen direkt eingeben.


Online-Steuererklärung

Sie möchten Ihre Steuererklärung online ausfüllen?
Für alle steuerpflichtige natürliche Personen besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung online auszufüllen und elektronisch einzureichen.


Gemeindesteuern

Wie hoch ist der Steuerfuss in Horgen?
Kann ich meine Steuern in Raten bezahlen?

Unsere Abteilung Steuern beantwortet Ihnen alle Frage rund um die Steuern in Horgen.


Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer

Grundlage für die Bemessung der Grundstückgewinnsteuer ist der steuerbare Grundstückgewinn unter Berücksichtigung des Besitzesdauerabzuges.

Als steuerbarer Grundstückgewinn gilt die Differenz zwischen den Anlagekosten und dem Veräusserungserlös.

Liegt die massgebende letzte Handänderung mehr als zwanzig Jahre zurück, kann anstelle des Erwerbspreises der Verkehrswert vor 20 Jahren in Anrechnung gebracht werden.

Als Veräusserungserlös gilt der Verkaufspreis mit Einschluss aller weiteren Leistungen des Erwerbers.

Steuern: Formular Grundstückgewinnsteuer


Direkte Bundessteuer

Suchen Sie Informationen zur direkten Bundessteuer?

Weiterführende Informationen zur direkten Bundessteuer finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.


Steuerwissen für Jugendliche

 Steuererklärung auf dem Tisch und keine Ahnung?

Besuche www.steuern-easy.ch. Dort findest du nützliche Tipps, eine interaktive Steuererklärung zum Üben und vieles mehr.

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