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Ehevorbereitung

Allgemeines

Durch die Trauung werden die Verlobten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden. Sie verpflichten sich gegenseitig das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Sie schulden einander Treue und Beistand (Art 159 ZGB).

Voraussetzungen

Um eine Ehe eingehen zu können, müssen die Verlobten die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Brautleute müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
  • Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein 
  • Personen unter umfassender Beistandschaft brauchen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters
  • Zwischen den Verlobten dürfen keine unerlaubten Verwandtschaftsbeziehungen bestehen. Eine Person darf mit ihrer Schwester oder ihrem Bruder, einem Eltern-, einem Adoptiveltern- oder einem Grosselternteil keine Ehe eingehen.
  • Bei ausländischen Verlobten muss der Aufenthalt geregelt oder ein gültiges Visum vorhanden sein.

Wo muss das Gesuch um Ehevorbereitung eingereicht werden

Das Ehevorbereitungsverfahren wird beim Zivilstandsamt, welches für den Wohnort der Verlobten zuständig ist, durchgeführt. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Eheschliessungsortes zuständig.

Hier erhalten Sie eine Liste mit allen bestehenden Zivilstandskreisen

Benötigte Dokumente für Eheschliessung

Schweizer Bürgerinnen und Bürger:

  • Wohnsitzbestätigung, nicht älter als 2 Monate (wenn nicht im Kanton Zürich wohnhaft)
  • Pass oder Identitätskarte

Ausländische Staatsangehörige:

  • Die notwendigen Dokumente sind je nach Land verschieden. Bitte nehmen Sie vorgängig Kontakt mit dem Zivilstandsamt auf, damit wir Sie umfassend beraten können.

Ablauf des Verfahrens

Im Ehevorbereitungsverfahren prüft das Zivilstandsamt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind eine Ehe einzugehen. Zu diesem Zweck legen die Verlobten die benötigten Dokumente vor und erklären zusätzlich vor dem Zivilstandsbeamten, dass sie alle nötigen Voraussetzungen für eine Ehe erfüllen.

Die Trauung muss spätestens drei Monate, nachdem der Entscheid über das positive Ergebnis des Ehevorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde, stattfinden. Für Trauungen im Ausland stellen wir Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis aus.

Für das Ehevorbereitungsverfahren muss vorgängig ein Termin vereinbart werden.

Ehevorbereitung mit ausländischem Wohnsitz

Wohnen eine oder beide Verlobte im Ausland haben diese die Möglichkeit das Ehevorbereitungsverfahren bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland zu beginnen. Diese leitet die notwendigen Unterlagen an das zuständige Zivilstandsamt weiter.

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen schweizerischen Vertretung über die erforderlichen Unterlagen für Eheschliessung und eventuelle Einreisevisa.

Hier erhalten Sie Informationen über die zuständige schweizerische Vertretung

Gebühren

Was Kosten
Ehevorbereitung Einzelpersonen pro Person Fr. 125.00
Ehevorbereitung beide Verlobte gemeinsam Fr. 150.00
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