Ehe
Sie haben sich entschlossen zu heiraten oder Ihre Partnerschaft eintragen zu lassen? - Wir begleiten und beraten Sie gerne von der Ehevorbereitung bis zur Eheschliessung.
Ehevorbereitung
Damit die Ziviltrauung durchgeführt werden kann, muss vorgängig das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen werden. Alle genaueren Informationen zur Ehevorbereitung und der Trauung selber
Das Verfahren kann frühestens drei Monate vor der geplanten Ziviltrauung abgeschlossen werden. Dafür muss ein persönlicher Termin auf dem Zivilstandsamt des Wohnortes vereinbart werden.
Die Trauung
Der Ablauf der Trauung ist grundsätzlich dem Ermessen der Zivilstandsbeamtin/des Zivilstandsbeamten überlassen. Durchschnittlich dauert die Zeremonie 20 Minuten. Nebst den Verlobten und den beiden Trauzeugen sind auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte herzlich willkommen.
Bitte erinnern Sie Ihre Trauzeugen daran, einen Ausweis (Pass, ID) mitzunehmen.
Ehe für alle/Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
Das Schweizer Stimmvolk hat am Sonntag, 26. September 2021 die Gesetzesänderung zur "Ehe für alle" angenommen.
Ab 1. Juli 2022 können Sie Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Neue eingetragene Partnerschaften können ab diesem Datum nicht mehr begründet werden. Für Anfragen bezüglich eines Trautermins nutzen Sie bitte folgendes Online-Formular.
Bereits begründete eingetragene Partnerschaften bleiben weiterhin bestehen.
Für Fragen betreffend Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Wichtige Links
| Namensänderung | Eine Namensänderung kann durch die Regierung des Wohnsitzkantons ausgesprochen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantons Zürich. Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einer ordentlichen Namensänderung und einer Namenserklärung nach Scheidung. Für Letztere sind die Zivilstandsämter zuständig. |
| Namenserklärung nach Schweizer Recht | Hier finden Sie eine Kurzübersicht über die verschiedenen Namenserklärungen in Anwendung von Schweizer Recht, welche ab dem 01.01.2013 möglich sind. |
| Namensführung bei Eheschliessung | Hier finden Sie eine Kurzübersicht über die Namensführung bei Eheschliessung. |