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Räumliches Entwicklungskonzept (REK)

Das zukünftige Gesicht unserer Gemeinde

Horgen hat eine reiche Entwicklungsgeschichte. Hier finden sich Zeugen menschlicher Besiedlung von den Pfahlbauern bis in unsere heutige Zeit. Auch in den letzten Jahren hat sich Horgen spür- und sichtbar weiterentwickelt. Wie an vielen Orten hat die Bevölkerung zugenommen. Industrie- und Gewerbebetriebe sind verschwunden und wurden durch Dienstleistungsbetriebe ersetzt. Die Mobilität der Menschen hat sich verändert. Und nicht zuletzt ist mit der Fusion mit der Gemeinde Hirzel ein Dorf in einer einmaligen Landschaft Teil der Gemeinde Horgen geworden. Und ­– ob wir wollen oder nicht – auch in Zukunft bleibt die Uhr nicht stehen.

Diese Umstände haben den Gemeinderat dazu bewogen, ein räumliches Entwicklungskonzept auszuarbeiten.

Räumliches Entwicklungskonzept: Was ist das?

Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) ist ein strategisches Planungsinstrument der Gemeinde. Es dient zur Definition einer räumlichen Vision der Gemeinde Horgen in 20 bis 30 Jahren und behandelt schwergewichtig die Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr. Es ist Teil der übergeordneten räumlichen Planung der Gemeinde Horgen, die in den nächsten Jahren erarbeitet werden muss:

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem REK eine gute Grundlage für eine nachhaltige mittel- und langfristige Gestaltung und Entwicklung eines lebenswerten Horgen gelegt zu haben. Er wird, unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen, auf dem REK aufbauende Projekte in Angriff nehmen und umsetzen.

Aufbau und Inhalte des REK

Das REK besteht aus zwei Teilen:

Teil1: Ziele und Strategien über das gesamte Gemeindegebiet

Der Teil 1 beleuchtet das gesamte Gemeindegebiet. Hier sind strategische Ziele zu den Themen Landschaft & Freiräume, Siedlung & Standortattraktivität sowie Infrastruktur & Mobilität formuliert.

Landschaft & Freiräume
Natur und Landschaft erhalten und Freiräume schaffen
Siedlung & Standort-attraktivität
Qualität für Wohnen und Arbeiten stärken
Infrastruktur & Mobilität
Nachhaltige Gesamtinfrastruktur sicherstellen

 

 

 

 Teil 2: Ziele und Strategien für die Fokusgebiet

Der Teil 2 fasst die Ziele zu neun Fokusgebieten der Gemeinde zusammen. Diese Fokusgebiete sind für die künftige Gemeindeentwicklung von besonderer Bedeutung. Für jedes Fokusgebiet wurde eine Stossrichtung formuliert und mit Unterzielen und Handlungsweisen präzisiert. Ein Strukturbild illustriert ein charakteristisches Zielbild. Es zeigt, welche Merkmale beachtet werden sollen, wenn sich die Fokusgebiete erneuern.

Zentrum
Das Zentrum mit seiner regionalen Ausstrah­lungskraft mit attraktiven Angeboten und Aussenräumen stärken. Die Erreichbarkeit des Zentrums aus den verschiedenen Ortsteilen und aus der Region verbessern.

Hirzel
Das Dorf unter Wahrung seiner Identität behutsam weiterentwickeln und von den negativen Auswirkungen des Durchgangs­verkehrs entlasten.

 

 

Oberdorf
Das Quartier als attraktiven Wohn- und Arbeitsschwerpunkt weiterentwickeln und den Bahnhof Oberdorf in Verbindung mit dem Bahnhof im Zentrum zum regionalen Verkehrsknoten aufwerten.
Kalkofen - Waldegg – Allmend
Das Quartier als Wohn- und Freizeitschwer­punkt erneuern und akzentuiert weiterentwic­keln. Der noch weitgehend nicht überbaute Teil der Allmend mit Nutzungen im öffentlichen Interesse (Schwerpunkt Freizeit und Bildung) aufwerten und für langfristige Flächenbedürf­nisse freihalten.

 

Seeufer und Seeanlagen

Das Seeufer als "Perle" der Gemeinde Horgen in Wert setzen und als Naherholungs- und Schutzgebiet stärken. 

Tannenbach
Das Quartier etappiert und qualitätsvoll erneuern.
Käpfnach – Risi – Meilibach
Den Ortsteil massvoll weiterentwickeln, als Arbeitsstandort stärken und Naturschutz­gebiete aufwerten.

 

 

Arn
Den Weiler behutsam weiterentwickeln und das Gewerbegebiet als Standort für produzierende Betriebe sichern und stärken.
Landschaft Horgenberg – Hirzel
Die Landschaftsqualitäten erhalten und das Mit- und Nebeneinander von Landwirtschaft, Naherholung und Natur verbessern.

 

 

Detailliertere Informationen können Sie aus den Broschüren über das Räumliche Entwicklungskonzept  Teil 1 und Teil 2 entnehmen. 

Die Planinhalte in den REK-Plänen sind nicht parzellengenau und nicht grundeigentümerverbindlich.

Das REK dient als konzeptionelle Basis für die Revision der Richt- und Nutzungsplanung, aber auch Projekte wie z. B. eine Zentrumsentwicklungsplanung, die Planung des Zürichseewegs oder die Entwicklung der Allmend, des ARA- und des Hirz-Areals.

Erarbeitung des REK

Die Öffentlichkeit hat das REK entscheidend mitgestaltet: Ein erstes Mal geschah dies zwischen November 2020 und Januar 2021 in Form einer Online-Beteiligung. Eine zweite Gelegenheit zur Mitwirkung bot ein öffentliches Forum im September 2021.

Zusätzlich zur Mitwirkung der Bevölkerung wurde ein Reflexionsgremium mit Vertretern von Parteien und anderen grösseren Organisationen eingesetzt, das die Inhalte des REK ebenfalls überprüft hat und dessen Hinweise in die Überarbeitung eingeflossen sind. Die Endfassung wurde vom Gemeinderat verabschiedet.

Für ergänzende Infos:
Gemeindeverwaltung Horgen
Hochbau
Bahnhofstrasse 10
Postfach
8810 Horgen

raumplanung@horgen.ch

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