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Bauvorhaben und Planauflagen - Öffentliche Bekanntmachungen

Aktuellen Ausschreibungen - Planauflagen

Wahrung von Ansprüchen und Recht auf Rekurserhebung

Die Planunterlagen können während der Auflagefrist von 20 Tagen beim der Abteilung Hochbau, Gemeindehaus, 2. OG, an der Bahnhofstrasse 10, Horgen, zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Planauflage kann bei der Abteilung Hochbau schriftlich (unterzeichnet und auf dem Postweg; E-Mail reicht nicht) ein Antrag um Zustellung des Baurechtsentscheids gestellt werden. Wird innert der Auflagefrist kein solches Begehren gestellt, ist das Rekursrecht verwirkt.

Formular Zustellung Baurechtsentscheid [pdf, 140 KB]

Für die Zustellung des Baurechtsentscheids wird eine Gebühr von Fr. 50.00 verlangt (Art. 5 Gebührenreglement der Gemeinde Horgen).

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