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Feuerungskontrolle

Emissionskontrolle/Feuerungskontrolle

Aufgabenbereich
Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die eidgenössische Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen sowie der Holzfeuerungen.

Der Feuerungskontrolleur der Gemeinde Horgen überwacht die Emissionen aller Öl- und Gasheizungen bis 1000 kW, sowie Holzzentralheizungen und Holzeinzelraumfeuerungen bis 70 kW. Öl- und Holzzentralheizungen müssen alle zwei Jahre, Gasheizungen alle vier Jahre einer Feuerungskontrolle unterzogen werden. Ebenso sind regelmässig benutzte Holzeinzelraumfeuerungen (ab 200 kg pro Jahr), wie z.B. Cheminées und Kachelöfen, alle zwei Jahre kontrollpflichtig (visuelle Kontrolle). Zudem führt der Feuerungskontrolleur gesetzlich vorgeschriebene Abnahmekontrollen, Klagekontrollen, allfällige Nachkontrollen und periodische Kontrollen aller Brennstoffe durch.

Die Gemeinde Horgen hat per 1. Januar 2025 den Fachbereich "Feuerungskontrolle" an die Einzelfirma "Feuerungskontrollen Rüdisühli" ausgelagert.

Kontakt und Auskünfte
Bei Fragen steht Ihnen Herr Fabian Rüdisühli gerne direkt zur Verfügung.

Feuerungskontrollen Rüdisühli

Fabian Rüdisühli
Sonnenbergstrasse 51
8610 Uster

Telefon 079 455 17 27
E-Mail: feuerungskontrolle@bluewin.ch

Gebühren
Im Modell 2 (liberalisiert) stellt die Fachstelle Feuerungskontrolle die Kosten für die Feuerungskontrollen direkt den Anlagenbetreibenden in Rechnung. Für die Bearbeitung von Messungen, die von einer zugelassenen Fachfirma durchgeführt werden, erhebt die Fachstelle Feuerungskontrolle bei dieser Fachfirma eine Administrationsgebühr. Die maximale Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils aktuellen "Kostenberechnung Feuerungskontrolle im Kanton Zürich für Öl-, Gas- und Holzfeuerungen mit Feuko-Modell 1+2)" des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und des Verbands Zürcherischer Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure (VZF).

Für die amtliche CO-Holzabgasmessung wird, abweichend von der AWEL Gebührenempfehlung, eine Pauschale von Fr. 260.00 (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.

Die Bearbeitung von Reklamationen Dritter (z.B. Rauchklagen) wird von der Gemeinde jeweils separat in Auftrag gegeben und im Aufwand entschädigt. Die diesbezüglichen Stundenansätze betragen (exkl. MwSt.) für

  • Fachpersonen Feuerungskontrolle Fr. 105.00 / h
  • Assistenz Administration/Verwaltung Fr. 95.00 / h


Nebenkosten (Kosten für Material, Vervielfältigungen, Fahrspesen etc.) werden nicht separat entschädigt.

Zulassungsliste messberechtigter Fachfirmen im Kanton Zürich
www.luft.zh.ch/feuerungskontrolle

 

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