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Förderpreis: Selbst bewerben

Bewerben können sich Kunst- und Kulturschaffende aus allen Sparten zwischen dem 22. und 35. Altersjahr.

Die Auswahl erfolgt durch ein Nominationsgremium.

Bedingungen

Die Nominierten müssen entweder in Horgen den Wohnsitz haben, das Horgner Bürgerrecht besitzen oder einen besonderen Bezug zur Gemeinde ausweisen.

Der Förderpreis wird an Kunst- und Kulturschaffende aus allen Sparten bis zum 35. Altersjahr vergeben. Die Überreichung des Förderpreises findet am 25. September 2026 im Rahmen der Horgner Museumsnacht statt. 

Die Nomination kann über folgendes Formular eingereicht werden:

Personalien

Kurzporträt

Angaben zum Kunst-/ Kulturschaffen:

Z. B. https://www.horgen.ch

Z. B.: https://www.instagram.com/ gemeindehorgen8810/

Z. B.: https://www.instagram.com/ gemeindehorgen8810/

(Fotos Videos, Texte, Publikationen, Projektbeschriebe, Dossiers)

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