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Kulturpreis: Jemanden nominieren

Die Ausrichtung des Horgner Kulturpreises gilt als Anerkennung für das bisherige Schaffen. Der Preis wird alle vier Jahre an eine Persönlichkeit verliehen, die einen Bezug zur Gemeinde Horgen hat, beispielsweise durch Wohnort, Bürgerort, Schaffensort oder einen besonderen Bezug zur Gemeinde.

Nominieren können kulturell tätige Vereine, Institutionen sowie Privatpersonen.

Die Auswahl erfolgt durch ein Nominationsgremium.

Gerne können Nominationsvorschläge für andere Personen von Institutionen, Vereinen oder Privatpersonen eingereicht werden. Füllen Sie für die Nomination dieses Formular aus:

Anmeldung Kulturpreis

(Begründung inkl. wichtiger Stationen des Lebenswerks)

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