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Förderpreis: Jemanden nominieren

Für den Förderpreis können Kunst- und Kulturschaffende aus allen Sparten zwischen dem 22. und 35. Altersjahr nominiert werden.

Bedingungen

Die Nominierten müssen entweder in Horgen den Wohnsitz haben, das Horgner Bürgerrecht besitzen oder einen besonderen Bezug zur Gemeinde ausweisen.

Der Förderpreis wird an Kunst- und Kulturschaffende aus allen Sparten bis zum 35. Altersjahr vergeben. Die Überreichung des Förderpreises findet am 25. September 2026 im Rahmen der Horgner Museumsnacht statt. 

Die Bewerbung kann über folgendes Formular eingereicht werden:

Personalien

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