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Todesfall

Was müssen Sie als erstes tun, wenn eine Person in Horgen gestorben ist?

Bei einem Tod zu Hause

Rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Telefon 144).  Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Weitere wichtige Hinweise rund um einen Todesfall gibt Ihnen auch die Website des Bundes.

Melden Sie den Todesfall dem Zivilstands- und Bestattungsamt

Erforderliche Dokumente

  • Ärztliche Todesbescheinigung im Original
  • Familienbüchlein
  • Schriftenempfangsschein (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis und Reisepass)
  • Hat die Verstorbene oder der Verstorbene eine ausländische Staatsangehörigkeit, lassen Sie dem Zivilstands- und Bestattungsamt bitte einen Eheschein und/oder Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate) zukommen.

Dokumente und Unterlagen können auch jederzeit nachgereicht werden.

Tod im Spital oder Heim

Die Spital- bzw. Heimleitung erledigt die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit der schriftlichen Todesanzeige direkt an das Zivilstands- und Bestattungsamt gesandt.

Organisation der Bestattung

War die verstorbene Person eine Einwohnerin oder ein Einwohner von Horgen? Das Zivilstands- und Bestattungsamt hilft und unterstützt Sie bei der Organisation der Beisetzung und Abdankung. Weitere Informationen erhalten Sie aus dem Merkblatt für Todesfälle.

Hat die verstorbene Person keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in Horgen, wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person. Weitere Informationen sowie die Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes finden Sie auf der Website des Bundes.

Dokumente

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