Schutzraumbaupflicht
Beim Errichten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern muss die Eigentümerschaft die nötige Anzahl von Schutzräumen erstellen. Die Baubehörde ist für die Bewilligung zuständig. Sie genehmigt Schutzraumobjekte in der Regel im Rahmen von ordentlichen Baubewilligungsverfahren und kann Gesuchstellende bei Vorliegen von besonderen Umständen von der Baupflicht befreien.