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Die Gemeinde Horgen führt per 1. Oktober 2026 das volldigitale Baubewilligungsverfahren auf der elektronischen Plattform "eBaugesucheZH" ein

Ab dem 1. Oktober 2026 sind Baugesuche und Meldeverfahren in der Gemeinde Horgen ausschliesslich digital einzureichen und werden durchgehend elektronisch bearbeitet. Ab diesem Zeitpunkt können keine Baugesuche mehr auf Papier entgegengenommen werden. Die Gemeinde setzt damit einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung um.

Mit "eBaugesucheZH" wird das gesamte Baubewilligungsverfahren digital abgewickelt. Dies umfasst die Eingabe des Baugesuchs, die Prüfung durch die zuständigen Stellen, die Erteilung der Bewilligung sowie die weitere Kommunikation während der Bauphase bis zur Bauvollendung.

Sämtliche Verfahrensschritte – von der Einreichung über die Prüfung bis zur Erteilung der Baubewilligung, der Baufreigabe sowie der Bauabnahmen – erfolgen damit auch in Horgen digital. Alle Beteiligten sind über das System miteinander vernetzt und können darüber kommunizieren. Die Plattform ermöglicht es Bauherrschaften, Planungsbüros und weiteren Beteiligten, den aktuellen Verfahrensstand jederzeit online einzusehen.

Die Publikation der Baugesuche erfolgt weiterhin gemäss den gesetzlichen Vorgaben im digitalen Amtsblatt des Kantons Zürich www.amtsblatt.zh.ch auf der Website der Gemeinde Horgen und bis auf Weiteres in der Zürichsee Zeitung. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist nur elektronisch unter https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage eingesehen werden. Eine Aktenauflage in Papierform findet nicht mehr statt.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Direkt zur Plattform «eBaugesucheZH» mit Login

Informationen zur elektronischen Baueingabe

Anleitung und Ablauf für Gesuchstellende

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