Finanzen
Finanzpolitische Ziele
Begrenzung von Substanz und Verschuldung (Steuerhaushalt)
Das Nettovermögen im Steuerhaushalt soll sich in einer Bandbreite von plus/minus 2‘000 Franken je Einwohner bewegen. Nach der Realisierung von grösseren Investitionsvorhaben kann die Nettoschuld auf die Maximalhöhe (- 2‘000 Franken) ansteigen, vor der Vornahme von neuen Vorhaben muss aber ein besserer Wert resultieren, damit eine Neuverschuldung möglich wird. Wird die Bandbreite während längerer Zeit nicht eingehalten (Jahresabschlusswerte), sind Steuerfussanpassungen angezeigt.
Attraktiver Steuerfuss (Steuerhaushalt)
Der Steuerfuss soll auf der Basis einer mittelfristigen Betrachtungsweise und nicht aufgrund kurzfristiger oder ausserordentlicher Haushaltsschwankungen festgesetzt werden. Der Steuerfuss soll nur dann verändert werden, wenn sich die Chance einer nachhaltigen Reduktion oder die Notwendigkeit einer Anhebung ergibt. Die Gemeinde Horgen will auch weiterhin steuerlich eine attraktive Gemeinde bleiben.
Verursachergerechte Finanzierung Eigenwirtschaftsbetriebe (Gebührenhaushalt)
Die Gebühren der Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe sollen unter Berücksichtigung der Kapitalfolgekosten festgesetzt und dem Verursacher belastet werden. Die Nettoschuld der Eigenwirtschaftsbetriebe soll je Betrieb bei maximal 500 Franken je Einwohner begrenzt werden.
Budget
Das Budget der Gemeinde Horgen gibt Auskunft über die geplanten Einnahmen und Ausgaben für das laufende Jahr. Es zeigt auf, welche Mittel wofür eingesetzt werden und bildet die Grundlage für eine nachhaltige Finanzplanung.
Jahresrechnung
Die Jahresrechnung der Gemeinde Horgen gibt einen transparenten Überblick über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Jahres. Sie zeigt, wie die finanziellen Mittel eingesetzt wurden und wie sich die Gemeinde wirtschaftlich entwickelt hat.
Finanzkennzahlen (Gesamthaushalt)
Jahr 2024
| Bezeichnung | Wert |
|---|---|
| Selbstfinanzierungsgrad | 67,00 % |
| Selbstfinanzierungsanteil | 6,00 % |
| Kapitaldienstanteil | 3,00 % |
| Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | 99.00 |
Jahr 2023
| Bezeichnung | Wert |
|---|---|
| Selbstfinanzierungsgrad | 123,00 % |
| Selbstfinanzierungsanteil | 8,00 % |
| Kapitaldienstanteil | 2,00 % |
| Nettovermögen pro Einwohner in Fr. | 172.00 |
Definitionen
Selbstfinanzierungsgrad
Selbstfinanzierung in Prozenten der Nettoinvestitionen ohne Passivierungen
Selbstfinanzierungsanteil
Selbstfinanzierung in Prozenten des konsolidierten laufenden Ertrages Die Kennzahl zeigt, welcher Anteil des gesamten Ertrages geldwirksam für die Finanzierung von Investitionen und/oder zur Rückzahlung von Darlehen verwendet werden kann.
Kapitaldienstanteil
Passivzinsen, zuzüglich ordentliche Abschreibungen, abzüglich Nettovermögenserträge in Prozenten des Ertrages der Laufenden Rechnung
Nettoschuld/Nettovermögen pro Einwohner
Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen pro Einwohner (Pro-Kopf-Verschuldung).