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Erwachsenenschutz

Adresse

Erwachsenenschutz
Alte Landstrasse 25
Postfach
8810 Horgen
Google Maps

Tel. 044 728 44 43

Beschreibung Erwachsenenschutz

Die Gruppe Erwachsenenschutz ist zuständig für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaften gemäss Art. 393-398 ZGB) für die Gemeinde Horgen.

Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände nehmen ihre Aufträge ausschliesslich von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Horgen entgegen.

Die KESB Horgen prüft die individuellen Umstände und entscheidet, ob und welche Massnahmen erforderlich, geeignet und angemessen sind, falls entsprechende Gefährdungsmeldungen eingehen.

Das Team Erwachsenenschutz ist ausschliesslich rechenschaftspflichtig gegenüber der KESB Horgen und reicht hierzu alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeiten ein.

Der Schutz und die Selbstbestimmung der betroffenen Person stehen im Zentrum. Im Rahmen der angeordneten Beistandschaft (zum Teil auch gegen den Willen der betroffenen Person), wird alles dafür getan, dass die Zusammenarbeit konstruktiv und wenn immer möglich kooperativ erfolgt.

Wird die Massnahme durch die Berufsbeistandsperson nicht sorgfältig geführt? Beschwerdestelle ist die KESB Horgen.

Ansprechpartner / Funktion
Büsser Jeannette Funktion
Gruppenleiterin
Ain El Fitre Karim Funktion
Berufsbeistand
Bachmann Rita Funktion
Sachbearbeiterin
Grimaldi Marisa Funktion
Sachbearbeiterin
Grossmann Sina Funktion
Sachbearbeiterin Erwachsenenschutz
Huber Margrit Funktion
Berufsbeiständin
Leutwiler Beatrice Funktion
Berufsbeiständin
Schnell Debora Funktion
Berufsbeiständin
Tripa Roland Funktion
Sachbearbeiter
Walliser Patrizia Funktion
Sachbearbeiterin
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