Friedensrichteramt
Adresse
Friedensrichteramt
Bahnhofstrasse 10
8810 Horgen
Google Maps
Tel. 044 728 42 50
E-Mail
Beschreibung Friedensrichteramt
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung.
Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Das Friedensrichteramt ist unter anderem zuständig für:
- Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
- Nachbarschaftsklagen
- etc.
Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 10'000.00 können sie den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:
Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
- Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen
- Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
- Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen
Weitere Informationen finden Sie unter:
Mitglied
| Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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| Walpoth Marc Funktion
Friedensrichter
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Tel. 044 728 42 50
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