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Nutzungsbestimmungen Ortsbildarchiv der Gemeinde Horgen

Geltungsbereich

Diese Nutzungsbestimmungen regeln die Verwendung von Fotografien und Bildmaterialien aus dem Ortsbildarchiv der Gemeinde Horgen. Mit dem Download und der Nutzung von Bildern aus dem Ortsbildarchiv erklären sich die Nutzerinnen und Nutzer mit diesen Bestimmungen einverstanden.

Nutzung und Quellenangabe

Die im Ortsbildarchiv der Gemeinde Horgen veröffentlichten Bilder dürfen grundsätzlich frei genutzt werden.

Bei jeder Nutzung – unabhängig von Art, Zweck und Medium – ist die Quellenangabe zwingend erforderlich:

Quelle: Ortsbildarchiv der Gemeinde Horgen

Eine fehlende oder unvollständige Quellenangabe stellt eine Verletzung dieser Nutzungsbestimmungen dar.

Urheberrecht und Copyright

Einzelne Bilder können urheberrechtlich geschützt sein oder zusätzlichen Copyright-Bestimmungen unterliegen. Entsprechende Hinweise sind den Metadaten der jeweiligen Bilder zu entnehmen.

Die alleinige Verantwortung für die korrekte Angabe von Urheberinnen, Urhebern oder weiteren Rechteinhabern liegt bei der Person, welche das Bild herunterlädt und verwendet.

Die Gemeinde Horgen übernimmt keine Haftung für eine rechtswidrige Nutzung oder eine unvollständige bzw. fehlerhafte Urheberrechtsangabe durch Dritte.

Rechtliche Grundlagen

Die Nutzung von Bildern aus dem Ortsbildarchiv unterliegt dem Archivreglement der Gemeinde Horgen, insbesondere den folgenden Bestimmungen:

  • Artikel 33a Zugänglichkeit und Nutzung von Archivgut
  • Artikel 33b Reproduktionen und Verwendung
  • Artikel 34 Schutzfristen und Einschränkungen

Diese Bestimmungen sind verbindlich und gelten ergänzend zu den vorliegenden Nutzungsbestimmungen.

Gebühren bei zusätzlichem Aufwand

Der Download und die Nutzung der digital bereitgestellten Bilder sind grundsätzlich gebührenfrei.

Entsteht jedoch ein zusätzlicher Aufwand durch individuelle Recherchen, besondere Bearbeitungen, Abklärungen oder weitergehende Unterstützung durch das Ortsbildarchiv, können Gebühren erhoben werden.

Die Verrechnung erfolgt gemäss dem Gebührentarif der Gemeinde Horgen, insbesondere:

Artikel 4 Personalaufwand

Personalkosten pro Stunde (vorbehältlich einer anderen Regelung)

Mitarbeiterin/Mitarbeiter Ortsbildarchiv (ab 30 Minuten)          Fr. 70.00

Die Gebühren richten sich nach dem effektiv angefallenen Zeitaufwand.

Kontakt

Bei Fragen zu den Nutzungsbestimmungen, zu urheberrechtlichen Aspekten oder zur Verwendung von Bildern wenden Sie sich bitte an:

ortsbildarchiv@horgen.ch

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