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Gemeinderat

Der Gemeinderat besorgt die in der Gemeindeordnung definierten Geschäfte für die Gemeinde Horgen. Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde Horgen gegen aussen, sofern nicht eine andere Behörde zuständig ist. Er ist für den Vollzug der ihm durch übergeordnetes Recht oder vorgesetzte Behörden gestellten Aufgaben ebenso zuständig wie für die Vorberatung und Antragstellung der Geschäfte der Gemeindeversammlung und der Urnenabstimmung.

Der Geschäftsführer ist für die personelle, operative und betriebswirtschaftliche Führung der Gemeindeverwaltung verantwortlich. Er stellte ein optimale abteilungsübergreifende Zusammenarbeit sowie eine einheitlichen Unternehmens- und Führungskultur sicher.

Der Gemeindeschreiber bereitet die Geschäfte des Gemeinderats vor, unterstützt Gemeinderat und weitere Behörden in rechtlichen Fragen und stellt sicher, dass die politischen und verwaltungsrechtlichen Prozesse korrekt ablaufen. Geschäftsführer und Gemeindeschreiber nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gemeinderats teil.

Die Legislaturziele des Gemeinderates für die Amtsdauer 2022/26 finden Sie unter Legislaturziele.

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