Subventionierung von Kinderbetreuungsplätzen
Die Gemeinde setzt sich ein für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie schafft Rahmenbedingungen, die allen Horgner Familien Zugang zu bezahlbarer Kinderbetreuung ermöglichen. Das Tagesfamilienangebot verfügt über eine einkommensabhängig abgestufte Tarifordnung. Diese und weitere Informationen zum Betreuungsangebot finden Sie unter Tagesfamilien. Für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten können ab August 2018 Betreuungszuschüsse beantragt werden.
Dokumente
Gültig bis 31. Dezember 2026
- Verordnung über den Bezug von Betreuungszuschüssen für die familienergänzende Kinderbetreuung in Kindertagesstätten
- Reglement zur Verordnung über den Bezug von Betreuungszuschüssen in der familienergänzenden Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (inkl. Tarifordnung)
- Informationsflyer Betreunngszuschüsse
Gültig ab 1. Januar 2027
- Verordnung über den Bezug von Betreuungszuschüssen für die familienergänzende Kinderbetreuung in Kindertagesstätten
- Reglement zur Verordnung über den Bezug von Betreuungszuschüssen in der familienergänzenden Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (inkl. Tarifordnung)
- Informationsflyer Betreunngszuschüsse