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Grundeigentum und Grenzverläufe

Gerne machen wir Ihre Grundstücksgrenzen vor Ort sichtbar. Auf Ihren Wunsch erarbeiten wir mit dem Grundbuchamt und der Abteilung Hochbau die passenden Grundlagen für die Schaffung Ihres neuen Grenzverlaufs. Gewisse Arten von Grenzmutationen bedürfen einer baurechtlichen Bewilligung. Wir beraten Sie gerne zum passenden Vorgehen. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt.

Leistungen
  • Beratung und Erstellung Mutationvorschag
  • Koordination und Zusammenarbeit mit versch. Amtsstellen (Gemeinde, Kanton, Notariat)
  • Durchführung Mutationsaufträge für Grenzänderungen / Parellierung, Zusammenlegung und Baurecht
  • Erstellung Mutationsakten
  • PDF drucken