Eigene Vorsorge
Im Alter wird es immer wichtiger, rechtzeitig persönliche und rechtliche Vorkehrungen zu treffen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden – auch in Situationen, in denen Sie sich nicht mehr selbst äussern können.
Die Sozialberatung bietet Beratung an, damit Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten gut informiert sind. Bei rechtlich komplexen Fragen vermitteln wir juristische Fachpersonen.
Was bedeutet Eigene Vorsorge?
Die Eigene Vorsorge umfasst alle Massnahmen, mit denen Sie sich für den Fall einer Krankheit, eines Unfalls oder des Todes absichern. Dazu gehört:
-
- Sich Gedanken über eigene Wünsche und Bedürfnisse zu machen
- Rechtliche Dokumente zu erstellen
- Die finanzielle Absicherung zu prüfen
Was gehört in ein Vorsorgedossier?
Ein vollständiges Vorsorgedossier hilft dabei, im Ernstfall rasch und nach Ihren Vorstellungen zu handeln.
Nach wie vor kann einer Person eine Vollmacht erteilt werden – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass diese auch im Fall der Urteilsunfähigkeit der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers weiterhin gültig bleibt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Vorsorgeauftrags und/oder einer Patientenverfügung Vorkehrungen zu treffen, die erst dann wirksam werden, wenn die eigene Urteilsunfähigkeit eintritt.
Vollmacht
Mit einer Vollmacht können Sie eine vertraute Person oder Fachstelle beauftragen, in Ihrem Namen zu handeln – z. B. bei finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten.
Liegt eine gültige Vollmacht vor, lassen sich oft aufwändige und kostenintensive behördliche Eingriffe vermeiden.
Patientenverfügung
Hier halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen – zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder am Lebensende. Die Patientenverfügung gilt, wenn Sie sich nicht mehr selbst äussern können. Sie muss schriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben werden.
Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person, die sich um Ihre Betreuung, Ihre Finanzen und rechtliche Angelegenheiten kümmert, falls Sie urteilsunfähig werden.
Formale Vorschriften: Er muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein oder von einer Notarin oder einem Notar öffentlich beurkundet werden.
Anordnung für den Todesfall
Es ist sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über das eigene Lebensende zu machen. Notieren Sie Ihre Wünsche und besprechen Sie diese mit nahestehenden Personen. Das erleichtert Entscheidungen im Krankheits- oder Todesfall und entlastet Ihre Angehörigen.
Testament – den Nachlass regeln
Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wie Ihr Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll – auch über die gesetzlichen Pflichtteile hinaus. Sie können Personen oder Organisationen begünstigen oder Bedingungen mit dem Erbe verknüpfen.
Formale Vorschriften: Das Testament muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein oder von einer Notarin oder einem Notar öffentlich beurkundet werden.