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Menschen mit Behinderung

Alle Menschen haben das Recht auf ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben. Die Gemeinde Horgen ist Mitglied der Behindertenkonferenz des Kantons Zürich und setzt sich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein. Dies im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), die 2014 in der Schweiz in Kraft gesetzt wurde.

Ihre Ansprechperson bei der Gemeinde Horgen ist:

Dolores Baumann
Fachbereich Gesundheit
Telefon 044 725 33 44

Aktuelle Themen:

  • Interessensgemeinschaft barrierefreies Horgen mit Vertretenden von Behindertenorganisationen, Betroffenen und der Gemeinde
  • Aktionstage Behindertenrechte 2022 und 2024
  • Für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung wurden die Horgner Gebäude und Anlagen mit Öffentlichkeitscharakter auf ihre Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrende überprüft. Im unserem GIS-Ortsplan sind die zugänglichen, teilweise oder erschwert zugänglichen Lokalitäten aufgeführt. Horgner Besonderheiten wie z. B. Hanglage oder Kopfsteinpflästerungen sind zu beachten
  • 2024 fand ein Workshop zu den Behindertenrechten in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Sozialamt für die Kaderangestellten der Verwaltung statt
  • Für 2025 ist der Inklusions-Check geplant
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