Strassenreklame
Planen Sie im Zusammenhang mit einer Veranstaltung eine temporäre Strassenreklame?
Für die Anbringung von temporären Reklamen auf privatem oder öffentlichem Grund wird eine Bewilligung durch die Gemeinde Horgen benötigt. Die Reklamestrandorte sowie das Gesuchsformular werden aktuell an die kantonalen Vorgaben angepasst.
Wir bitten Sie daher Ihre Anfrage mindestens vier Wochen vor beantragtem Aushang der Gemeindepolizei per E-Mail einzureichen. E-Mail-Adresse: veranstaltungen@horgen.ch
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren.