Strassenbeleuchtung
Nach § 3 lit. g des Strassengesetzes vom 27. September 1981 sind Beleuchtungsanlagen Bestandteil der Strassen sowie Rad- und Fusswege und gehören somit im Bereich der Gemeindestrassen und -wegen zum Inventar der Abteilung Tiefbau der Gemeinde Horgen.
Die allgemeinen und technischen Grundlagen für die öffentliche Beleuchtung (ÖB) auf Gemeindestrassen, Rad- und Fusswegen sind im Beleuchtungskonzept der Gemeindestrassen Horgen (dat. Mai 2012) festgehalten.
Park-, Sport- und Schulhausanlagen sowie andere öffentliche Liegenschaften sind nicht Bestandteil dieses Konzepts. Staats-, Nationalstrassen und kantonale Autobahnen werden in einem separaten Reglement geregelt.
Bei einer Störungsmeldung einer Strassenbeleuchtung verwenden Sie das Online-Formular oder melden Sie die Störung dem Elektrizitätswerk Horgen, Telefon 044 727 92 00.