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Mieterwechsel (Drittmeldung)

Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mietenden sowie Logisnehmenden online an die Abteilung Einwohnerdienste melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges. 

Melden Sie sich/Ihre Mieterinnen und Mieter auch bei den Werken an/ab, damit diese rechtzeitig den Zähler ablesen können. 

Für die jeweilige Meldung von Mieterwechseln danken wir Ihnen im Voraus. Sie erleichtert uns in erheblichem Masse die Arbeit bei Abklärungen über Meldeverhältnisse von Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Bemerkung 

Damit die Drittmeldung verarbeitet werden kann, ist die EWID, resp. aWn (amtliche Wohnungsnummer) wichtig. 

Sollten Sie diese Wohnungsnummer nicht kennen, erkundigen Sie sich bei der Abteilung Einwohnerdienste, Telefon 044 728 44 44, einwohnerdienste@horgen.ch.

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