Grabaufhebungen
Einmal jährlich (im Frühjahr) werden Gräber, welche die gesetzliche Ruhefrist erreicht haben, von der Friedhofsgärtnerei abgeräumt und aufgehoben. Die Grabdenkmäler oder Pflanzen, für welche Anspruch erhoben werden, müssen sodann bis zum publizierten Termin entfernt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Friedhofsgärtnerei, Telefon 044 725 47 07 oder E-Mail friedhof@horgen.ch.