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Geschlechtsänderung

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister seit Januar 2022 unbürokratisch ändern.

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches und die damit verbundenen Anpassungen in der Zivilstandsverordnung und der Verordnung der Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 75.00.

Es kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts sind Gegenstand eines Berichts, den der Bund zurzeit erarbeitet.

Wenn Sie den Eintrag Ihres Geschlechts und allenfalls Ihres Vornamens ändern lassen wollen, wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins telefonisch an uns unter Telefon 044 728 42 99. Um die Geschlechtsänderung einzutragen wird ein Ausweis (Pass oder Identitätskarte) benötigt.

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