Einladung visumpflichtiger Touristen
Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum daraufhin nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine "Verpflichtungserklärung" verlangt werden, welche die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz zustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 50'000.00 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste vor, welche die Solvenzprüfung vornehmen.
Bitte bringen Sie mit
- Verpflichtungserklärung
- Identitätskarte (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis, Führerausweis)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Monatseinkommen mind. Fr. 5'000.00) oder aktuelle Bankkontoauszüge über Fr. 50'000.00
- Fr. 60.00 pro Verpflichtungserklärung
Die Garantie leistende Person muss persönlich bei uns vorsprechen.
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 20 Arbeitstage, danach können die ausländischen Gäste auf der Vertretung nachfragen, ob das Visum nun erteilt wird. Es gibt ein Expressverfahren, bei welchem die Garantie leistende Person nach dem Besuch bei der Abteilung Einwohnerdienste direkt beim Migrationsamt des Kantons Zürich vorsprechen kann. Bitte informieren Sie sich direkt am Schalter bei unseren Mitarbeiter/innen. Für das Expressverfahren bezahlen Sie beim Migrationsamt zusätzliche Fr. 50.00.
Preis
Fr. 60.00