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Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

Für Betreibungsauskünfte ist, je nach Person über die eine Auskunft eingeholt wird, nachfolgendes Betreibungsamt zuständig:

  • bei einer natürlichen Person: in der Regel das Betreibungsamt an deren Wohnsitz
  • bei einer unter umfassender Beistandschaft stehenden Person: das Betreibungsamt am Sitz der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
  • bei einer juristischen Person oder Gesellschaft: das Betreibungsamt an dessen Sitz resp. das Betreibungsamt am Hauptsitz der Verwaltung

Im Onlineschalter können Sie folgende Online-Bestellungen vornehmen:

Weitere Formulare können unter folgenden Links heruntergeladen werden:

Weitere nützliche Informationen rund um die Betreibungen finden Sie auf folgenden Websites:

Nützliche Links

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