Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links
Für Betreibungsauskünfte ist, je nach Person über die eine Auskunft eingeholt wird, nachfolgendes Betreibungsamt zuständig:
- bei einer natürlichen Person: in der Regel das Betreibungsamt an deren Wohnsitz
- bei einer unter umfassender Beistandschaft stehenden Person: das Betreibungsamt am Sitz der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
- bei einer juristischen Person oder Gesellschaft: das Betreibungsamt an dessen Sitz resp. das Betreibungsamt am Hauptsitz der Verwaltung
Im Onlineschalter können Sie folgende Online-Bestellungen vornehmen:
- Betreibungsauskunft bestellen (natürliche Personen)
- Betreibungsauskunft bestellen (Firmen/Gesellschaften/juristische Personen)
Weitere Formulare können unter folgenden Links heruntergeladen werden:
Weitere nützliche Informationen rund um die Betreibungen finden Sie auf folgenden Websites: