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Beglaubigung / Apostille

Eine Beglaubigung / Apostille für Ausweise und Urkunden wird für gewisse ausländische Behörden und Ämter benötigt. Diese bezeugt, dass die unterzeichnende Person das Dokument eigenhändig unterzeichnet hat und berechtigt ist diese Urkunde auszustellen.

Beglaubigungen werden durch den Gemeindeammann vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von:

  • Unterschriften

Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen

  • Kopien

Originale sind vorzulegen

  • Protokollauszügen

Originale sind vorzulegen

  • der Sicherung eines Datums

Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde-/Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.

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