Einladung zur Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 16. Juni 2022, 20.00 Uhr, im Schinzenhofsaal, alte Landstrasse 24, Horgen zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
- Jahresrechnung 2021 Politische Gemeinde Horgen (inkl. Jugendpolitik Horgen): Genehmigung
- Kreditabrechnungen: Genehmigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Horgen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.
Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen ferner in der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus Horgen (2. Obergeschoss), während der Bürozeiten zur Einsicht auf und werden auf www.horgen.ch publiziert.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, bis Mittwoch, 1. Juni 2022, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Horgen