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Beschlüsse der Gemeindeversammlung

Die Beschlüsse über die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022 liegen vor.

  1. Alterssiedlung Tannenbach – Küchen-, Bad- und Strangsanierung – Projektgenehmigung und Kreditbewilligung in der Höhe von Fr. 2'965'500.00 – Genehmigung
     
  2. Schulhaus Waldegg – Durchführung einer zweistufigen Gesamtleistungssubmission –Projektgenehmigung und Kreditbewilligung in der Höhe von Fr. 600'000.00 – Genehmigung
     
  3. Sportanlage Waldegg – Neubau Garderobengebäude – Projektgenehmigung und Kreditbewilligung in der Höhe von Fr. 2'100'000.00 – Genehmigung
     
  4. Einzelinitiative "Sofortige Krediterhöhung a) für Photovoltaik-Installationen auf und (neu) an privaten Bauten sowie b) für die übrigen von der Gemeinde geförderten Umstellungsmassnahmen zu Gunsten der Energiewende" – Rückzug der Initiative und Genehmigung des angepassten Gegenvorschlags des Gemeinderats: Für die Fortführung und Überbrückung des Förderprogramms Energie wird zulasten der Investitionsrechnung 2023 und 2024 ein zusätzlicher Kredit von je Fr. 200'000.00 (inkl. MwSt., total Fr. 400'000.00) bewilligt.
     
  5. Budget 2023 Politisches Gemeindegut und Festsetzung Steuerfuss auf 90 % sowie Bildung einer finanzpolitischen Reserve von Fr. 3'000'000.00 – Genehmigung
     

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll über die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022 liegt ab Mittwoch, 14. Dezember 2022, in der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus (2. OG), zur Einsicht auf.

Gemeinderat Horgen

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