Aus den Verhandlungen des Gemeinderats
Aus den Verhandlungen des Gemeinderats
- Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023: Verabschiedung Traktandenliste
- Urnenabstimmung vom 3. März 2024: Kommunale Vorlagen
1. Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023: Verabschiedung Traktandenliste
Neben der Budgetvorlage 2024 sind an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 drei weitere Geschäfte traktandiert:
- Initiative "Für eine nachhaltige Verkehrsplanung" inkl. Gegenvorschlag des Gemeinderats
- Schul- und sozialpädagogische Förderung an der Schule Horgen
- Teilrevision Gebührenverordnung
Initiative "Für eine nachhaltige Verkehrsplanung" inkl. Gegenvorschlag
Am 13. Dezember 2022 reichten David Wolf, Horgen (SVP), und Walter Reutimann, Horgen (FDP), unter dem Titel "Nachhaltige Verkehrspolitik" eine Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein. Der Gemeinderat wird die Initiative der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 zur Ablehnung empfehlen und ihr einen Gegenvorschlag unterbreiten. Die Details zur Empfehlung des Gemeinderats wurden bereits kommuniziert.
Schul- und sozialpädagogische Förderung an der Schule Horgen
Jedes Kind hat ein Recht auf angemessene Bildung, die seinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Die Schule verfolgt daher das Ziel, jedes Kind nach seinen Möglichkeiten und seinem Bedarf entsprechend zu fördern. In den letzten Jahren haben sich die Herausforderungen und Belastungen deutlich verstärkt. Mit der Umstellung auf das Zyklusmodell sollen auch die Förderangebote angepasst werden. Gezielte Unterstützungs- und Förderangebote sollen bei den Kindern im Zyklus 1 integrativ angelegt und mit zunehmendem Alter im Zyklus 2 und 3 bedarfsspezifischer eingesetzt werden. Infolgedessen werden die Kosten (Ressourcen) der bedarfsspezifischen Unterstützungs- und Förderangebote in den Zyklen 2 und 3 zunehmend minimiert, weil sich der breit angelegte Sockel im Zyklus 1 präventiv auf die weitere Schullaufbahn eines Kindes auswirken wird. Die detaillierten Ausführungen zur Ausführung des Gesamtoptimierungsplans sowie der Kostenumlagerung werden folgen. Der Gemeinderat befürwortet die Vorlage der Schulpflege und unterbreitet sie der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023.
Teilrevision Gebührenverordnung
Die Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2018 hat die Gebührenverordnung der Gemeinde Horgen genehmigt. Sie trat am 1. Juli 2018 in Kraft. Am 1. Juli 2023 sind das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz und die Bürgerrechtsverordnung in Kraft getreten, was vereinzelte Anpassungen bei der kommunalen Gebührenverordnung notwendig macht. Der Gemeinderat nahm dies zum Anlass, die Gebührenverordnung als Ganzes zu überprüfen und einer Teilrevision zu unterziehen. Mit der beantragten Teilrevision der Gebührenverordnung werden Anpassungen des übergeordneten Rechts nachvollzogen und wenige faktische Neuerungen, die seit dem Inkrafttreten der Gebührenverordnung vor knapp fünf Jahren eingetreten sind, mit einer rechtlichen Grundlage im Gemeindeerlass verankert. Der Gemeinderat unterbreitet die Teilrevision der Gebührenverordnung den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023.
2. Urnenabstimmung vom 3. März 2024: Kommunale Vorlagen
Anlässlich des ersten eidgenössischen Abstimmungstermins vom 3. März 2024 werden dem Souverän auch kommunale Vorlagen beantragt. Wie am Dienstag, 19.09.2023 kommuniziert, steht das Siegerprojekt für einen Neubau des Oberstufenschulhauses Berghalden/Rainweg fest. Bevor das Projekt am 3. März 2024 an die Urne kommt, wird es der Bevölkerung vorgestellt. Dazu findet Anfang 2024 eine Informationsveranstaltung statt.
Sanierung Kalkofen-/Bachtelstrasse/Wassergass
Die zweite Vorlage beinhaltet ein Tiefbaugeschäft. Die Gemeinde Horgen plant die Sanierung der drei Strassen Kalkofen-, Bachtelstrasse und Wassergass. Im selben Projekt sollen auch diverse Kanalisationsabschnitte und Wasserleitungen ersetzt werden. Das Fernwärmenetz im oben genannten Gebiet ist in die Jahre gekommen und undicht geworden. Aus diesem Grund soll im Zuge der Sanierung der Bachtelstrasse eine neue Fernwärmeleitung verlegt und für einen weiteren Ausbau vorbereitet werden. Für die Ingenieurarbeiten im Rahmen der Strassen- und Werkleitungssanierung hat der Gemeinderat im September 2021 einen Projektierungskredit von Fr. 76'000.00 bewilligt und nach erfolgtem Submissionsverfahren den Auftrag an das Ingenieurbüro Flückiger+Bosshard AG, Wädenswil, vergeben. Die nun vorliegenden Projektunterlagen des Projekts "Kalkofen-, Bachtelstrasse, Wassergass – Strassen- und Werkleitungssanierung" wurden vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen und die Kosten von Fr. 8'381'000.00 für die Ausführung des Projekts wurden im Budget ordentlich budgetiert. Der Gemeinderat unterbreitet den Antrag zur Ausführung des Projekts der Urnenabstimmung vom 3. März 2024.
Gemeinderat Horgen