Budget 2024 – Gemeinderat beantragt gleichbleibenden Steuerfuss
Obwohl im Finanzausgleich mit Minderausgaben gerechnet werden darf, können die Mehraufwendungen in diversen Bereichen nicht vollständig kompensiert werden; trotzdem soll am Steuerfuss von 90 % festgehalten werden.
Der Gemeinderat beantragt deshalb der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 – trotz Mehraufwendungen in den Bereichen Bildung und Gesellschaft sowie grossen Investitionsvorhaben - den Steuerfuss weiterhin bei 90 % zu halten. Dies ist gemessen am wirtschaftlichen Umfeld und einem zweckfreien Eigenkapital per Ende 2022 von rund 97 Mio. Fr. vertretbar.
Bei einem Aufwand von Fr. 269'752'000.00 und einem Ertrag von Fr. 268'725'500.00 resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 1'026'500.00. Eine Einlage in die finanzpolitische Reserve kann nicht gebildet werden.
Allgemeines
Der Entwurf geht von einem approximativen Steuerertrag 100 % von 115,0 Mio. Fr. aus (Vorjahr: 123,2 Mio. Fr.). Der Steuerfuss ist mit 90 % (Vorjahr 90 %), ein Steuerprozent mit Fr. 1‘150‘000.00 (Vorjahr Fr. 1‘232‘000.00) berechnet.
Finanzausgleich
Mit einer Steuerkraft von rund 130 % vom Mittelwert sind Zahlungen an den Ressourcenausgleich (ab 110 %) zu leisten. Entsprechend hängen die gesamthaft verfügbaren Mittel massgeblich von der Entwicklung der kantonalen Steuerkraft und der Entwicklung der Grundstückgewinnsteuern ab.
Anspruch auf einen demografischen bzw. geografisch-topografischen Sonderlastenausgleich besteht nicht.
Im Budget 2024 (massgebend ist der voraussichtliche Abschluss 2024) werden 15,5 Mio. Fr. (Vorjahr 22,7 Mio. Fr.) Finanzausgleich eingestellt.
Massgebend für die Berechnung des Finanzausgleichs sind der erwartete Steuerabschluss 2024 sowie das erwartete kantonale Mittel 2024. Dieses wird sich – gemäss Schätzung des Kantons – von Fr. 4'020.00 (Budget 2023) auf Fr. 4'100.00 pro Einwohner erhöhen.
Investitionen
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen sind für das Budgetjahr mit hohen Fr. 45‘815‘000.00 (Vorjahr Fr. 25‘049'000.00) veranschlagt. Davon entfallen Fr. 19'660'000.00 auf die gebührenfinanzierten Bereiche und Fr. 26‘155‘000.00 ins Gemeindegut (steuerrelevant).
Erfolgsrechnung
Allgemein
Die internen Verrechnungen (Gutschriften und Belastungen zwischen verschiedenen Verwaltungsbereichen innerhalb der Gemeinde) erhöhen sich aufgrund einer höheren internen Verzinsung (aufwand- und ertragsseitig) um 2,1 Mio. Fr. im Vergleich zum Budgetjahr 2023.
Als Grundlage für alle internen Verzinsungen (Sonderrechnungen, Spezialfinanzierungen, Grundeigentum Finanzvermögen) gilt der Beschluss des Finanzausschusses vom 24. Mai 2012. Darin wird unter anderem festgehalten, dass der interne Zinssatz immer demjenigen Zinssatz entspricht, welchen auch der Steuerpflichtige zugesprochen erhält, wenn die Staats- und Gemeindesteuern entweder zu früh bezahlt oder wenn zu viel bezahlt wird. Der für das Budget angewandte Zins gilt auch für die jeweilige Jahresrechnung. Da der Regierungsrat auf den 1. Januar 2024 eine Änderung des Zinssatzes beschlossen hat, wird dieser übernommen (Erhöhung von 0,25 % auf 1,00 %).
Der Sach- und Betriebsaufwand erhöht sich um rund 9,7 Mio. Fr. Hauptgrund dieser Mehraufwendungen sind die steigenden Energiekosten (u.a. Strom).
Ressort Liegenschaften
Mehrausgaben von rund 1,6 Mio. Fr. ergeben sich beim Ressort Liegenschaften. Hauptgrund sind Mehraufwendungen beim baulichen Unterhalt der Finanzliegenschaften, bei den Sport- und Freizeitliegenschaften sowie Mehraufwendungen bei den internen Zinsen beim Grundeigentum des Finanzvermögens.
Ressort Bildung
Mehrausgaben von 4,1 Mio. Fr. (ohne Schulliegenschaften) resultieren beim Ressort Bildung. Hauptgrund sind die kommunalen Besoldungskosten der Schule aufgrund steigendem Personalbedarf sowie einer höheren Anzahl Schüler und Schülerinnen in externen Sonderschulen. Weitere Mehrkosten ergeben sich aus steigenden Schülerzahlen, dem Mehrbedarf an DaZ (Deutsch als Zweitsprache) aufgrund der Erhöhung der Aufnahmequote Asyl, der Anzahl Transporte aufgrund fehlender Schul- und Betreuungsräume, dem Mehrbedarf an Betreuung und der letzten Tranche der Umsetzung der ICT-Geräteabdeckung aus der Urnenabstimmung.
Ressort Gesellschaft
Mehrausgaben von rund 2,5 Mio. Fr. resultieren beim Ressort Gesellschaft. Hauptgrund sind Mehrausgaben beim Jugendschutz gemäss Kinder- und Jugendgesetz, bei den Schutzbedürftigen mit Schutzstatus S aufgrund des Ukraine-Konflikts sowie bei der Pflegefinanzierung der Alters- und Pflegeheime.
Steuereinnahmen
Bei den ordentlichen Steuern Rechnungsjahr werden – bei einem Steuerfuss von 90 % - Einnahmen von rund 103,5 Mio. Fr. erwartet (Budget 2023 110,9 Mio. Fr.) Der Anteil Steuern der juristischen Personen (Firmen) ist rückläufig und beträgt voraussichtlich noch rund 35 % (Rechnung 2022: 41 %; Budget 2023: 41 %).
Bei der Grundstückgewinnsteuer rechnet man mit Mehrerträgen von rund 2,0 Mio. Fr. im Vergleich zum Budgetjahr 2023.
Ausblick
Unsere grössten Horgner Unternehmen, die über 80 % der Steuern der Juristischen Personen einbringen, erwarten, dass im Jahr 2024 mit weniger Steuereinnahmen gerechnet werden muss. Dennoch sind die Steuereinnahmen der Firmen weiterhin sehr wertvoll.
Haushaltsrisiken sind bei der immer noch unsicheren konjunkturellen Entwicklung (Steuern und Finanzausgleich, Inflation und Zinsen), stärkeren Aufwandzunahmen, tieferen Grundstückgewinnsteuern oder ungünstigen gesetzlichen Veränderungen auszumachen.
Aus den obengenannten Gründen wird die Gemeinde weiterhin sorgsam mit den Steuereinnahmen umgehen. Ziel war und ist ein solider Finanzhaushalt sowie ein konkurrenzfähiger Steuerfuss. Dem Aufwand ist in den nächsten Jahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Aufwandsteigerungen sind weiterhin kritisch im Auge zu behalten. Vor allem die gestiegenen Mehrausgaben bei den Personalaufwendungen belasten den Gemeindehaushalt. Dringende Grossprojekte wie die Schaffung von Schul- und Asylraum, aber auch Investitionen in Sport- und Finanzliegenschaften mit unvermeidbaren Folgekosten (z. B. Abschreibungen und Unterhalt) und die Anpassung des Strassenraums an das erhöhte Verkehrsaufkommen werden an den Reserven zehren. Zusätzlich sind die ökologischen Anliegen zum Teil nicht kostenneutral. Das aufmerksame Verfolgen der Entwicklung der Wirtschaftslage und der finanziellen Gegebenheiten Horgens ist also weiterhin eine wichtige Voraussetzung, damit auf Veränderungen auch finanziell zeitgerecht und zielgerichtet reagiert werden kann.
Die Gemeinde Horgen mit ihrer wachsenden Bevölkerung soll weiterhin optimal versorgt werden. Das durchschnittlich hohe Investitionsvolumen verlangt nach einer bewussten Priorisierung. Investitionen sollen unter diesen Aspekten sorgfältig geprüft werden. Zusätzliche betriebliche Folgekosten aus den geplanten Investitionsprojekten sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Aus dem Willen heraus, dass Horgen eine rundum attraktive Gemeinde und auch in Zukunft finanziell gesund bleiben soll, beantragt der Gemeinderat, den Steuerfuss im Jahr 2024 weiterhin bei 90 % zu belassen.
Gemeinderat Horgen