Einladung zur Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 7. Dezember 2023, 20.00 Uhr, im Schinzenhofsaal, Alte Landstrasse 24, Horgen zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
- Schulische und sozialpädagogische Förderung an der Schule Horgen — Projektgenehmigung und Kreditbewilligung
- Teilrevision Gebührenverordnung — Genehmigung
- Einzelinitiative ”Für eine nachhaltige Verkehrsplanung”
- Budget 2024 Politisches Gemeindegut und Festsetzung Steuerfuss — Genehmigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Horgen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.
Der Beleuchtende Bericht wird den Stimmberechtigten einmal pro Haushalt per Post zugestellt. Weitere Exemplare werden auf Verlangen kostenlos zugesandt. Der Beleuchtende Bericht werden auf www.horgen.ch publiziert und liegen ferner in der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus Horgen (2. OG), während der Bürozeiten zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, bis am 23. November 2023, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat Horgen